Die Unionen - evki-saulheim.de

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Historischer Teil
Die Bedrängnis zur Zeit der französischen Herrschaft hate die beiden protestantischen Konfessionen zusammengerückt, aber auch der aufkommende Pietismus hatte zu einer weiteren Annäherung geführt. Anlässlich der 300-Jahr-Feier der Reformation im Jahr 1817 wurde der Wunsch nach einer gemeinsamen protestantischen Kirche immer stärker. Bereits im Jubiläumsjahr vereinigten sich die Lutheraner und Reformierten vieler hessischen Gemeinden. Die Gelegenheit, anlässlich der damaligen günstigen Stimmungslage in seinem Machtbereich eine protestantische Kirche zu schaffen, ließ der Großherzig von Hessen aber ungenutzt verstreichen.
Die rheinhessischen Pfarrer aber führten untereinander Gespräche mit dem Ziel einer Union. Auf Anordnung des Staatsministeriums für inneres und Justiz in Darmstadt durfte eine Vereinigung nur dann vorgenommen werden, wenn sämtliche Gemeindeglieder es wünschten. Die darauf hin bis zum Frühjahr 1818 durchgeführte Befragung ergab eine breite Zustimmung, wenn auch drei Gemeinden sich weigerten. Ebenfalls noch im Frühjahr 1818 wurde ein aus 21 Mitgliedern bestehender Ausschuss gebildet, der wiederum einen aus sechs Mitgliedern bestehenden Sonderausschuss berief, welcher die eigentliche theologische Arbeit zu leisten hatte. Im Dezember des gleichen Jahres wurden im Wörrstädter Pfarrhaus die Ergebnisse dem großen Ausschuss vorgelegt und im Einzelnen beraten.
Die Regierungskommission in Mainz, die über die Vereinigung zu entscheiden hatte, wies die Ergebnisse der Ausschussarbeit noch einmal zurück. Wichtige Fragen verschiedener theologischer Auffassungen waren noch offen geblieben:
Erstens die Frage nach dem Katechismus. Im „Heidelberger Katechismus“ der Reformierten steht noch das Bilderverbot als 3. Gebot, weshalb reformierte Kirchen so schmucklos sind. Luther hingegen ließ in seinem Katechismus das Bilderverbot weg, vermutlich angesichts der Bilderstürmereien im 16. Jahrhundert, bei denen unsagbare Kunstschätze mutwillig zerstört wurden.
Ebenso war die Frage der Lehre des Heiligen Abendmahles noch ungeklärt. Während Luther die wirkliche Gegenwart von Leib und Blut in und unter Brot und Wein betonte, sahen die Reformierten, die durch die Reformatoren Calvin und Zwingli beeinflusst waren, mehr den symbolischen Charakter des Abendmahls.
Daraufhin legte der Sonderausschuss im Juni 1819 einen Entwurf über die in den Katechismus zu übernehmende Aussage über das Heilige Abendmahl vor. Mit dieser Ergänzung ging der Ausschussbericht an das Staatsministerium in Darmstadt, das am 23. August verfügte, die Konfessionsvereinigung in die Wege zu leiten. Noch einmal mussten alle Pfarrer und Gemeindeglieder befragt werden. Am 7. April sandte die Regierungskommission in Mainz dem Staatsministerium die Abstimmungslisten zu. Fast alle Gemeinden hatten sich nahezu einstimmig für die Konfessionsvereinigung entschlossen. Ablehnend verhielten sich nur Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim und Flomborn. Über die Einwände der Gemeinden konnte beraten werden, vorausgesetzt, die Katechismusfrage würde gelöst.
Am 23. April schlug die Regierungskommission die Schaffung eines Unionskatechismus vor. Sie mussten jedoch noch zwei Jahre auf Antwort warten. Schließlich einigte man sich darauf, vorerst beide Katechismen beizubehalten. Am 31. Juli bestätigte das Ministerium des Innern und der Justiz die Konfessionsvereinigung.
Am 28. November erschien die von Pfarrer Friedrich Nonweiler , Mainz, verfasste Urkunde über die Vereinigung der protestantischen Kirchen in Rheinhessen. Wichtigste Punkte sind der neue Name „vereinte evangelisch-christliche Kirche“ und die Lehre vom Heiligen Abendmahl:
„Das Abendmahl ist die von Jesus Christus eingesetzte heilige Handlung. Be der Feier des Heiligen Abendmahles wird Brot und Wein gebrochen, Brot und Kelch dem Kommunikanten in die Hand gegeben.“
Die „Einsetzungsworte“ sind aus 1. Korinther 11, 23-25, und die „Darreichungsworte“ aus Lukas 22, 19-20, genommen. Am 1. Weihnachtstag 1822 wurde in Nieder-Saulheim – wie in ganz Rheinhessen – die Vereinigung gefeiert. Damit waren die seit Jahrhunderten bestehenden Streitigkeiten zwischen Lutheranern und Reformierten beigelegt.
In Rheinhessen kam die Union von der Basis, d. h. von der Gemeinde her, zu Stande. Man hatte zwar die protestantische Einheitskirche, aber die alten Gegensätze, besonders die unterschiedliche Auffassung vom Abendmahl, hat man auch durch theologische Kompromisse nicht beseitigen können. Erst im Jahr 1973 wird in der sogenannten Leuenburger Konkordie eine Basis gefunden, die es den aus der Reformation hervorgegangen Kirchen möglich macht, Abendmahlsgemeinschaften miteinander zu haben.
Im entscheidenden Abschnitt heißt es wörtlich:
„Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für uns alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. So gibt er sich selbst vorbehaltlos allen, die Brot und Wein empfangen; der Glaube empfängt das Mahl zum Heil, der Unglaube zum Gericht.“
 
Ein Mann sei an dieser Stelle einmal besonders erwähnt. Pfarrer Johann Heinrich Philipp Köster, Sohn des Ober-Saulheimer Pfarrers Johann Daniel Köster, erlebte die ganze Zeit der französischen Revolution bis hin zur Union, als Pfarrer in Nieder-Saulheim. Von 1764 bis zu seinem Tod am 2. März 1823, also 59 Jahre lang, hatte er die Pfarrstelle inne. Geboren 1734 in Ober-Saulheim war er 89 Jahre alte geworden.
 
Quelle: „Wo wir uns Versammeln“ von 1986
hrsg. von Gerd Keim und Dieter Stadler
 
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