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Energiespendenfonds Saulheim
Energiespendenfonds für Saulheim
 
Unterstützung für bedürftige Familien und Personen in Saulheim mit hohen Energiekosten
im Winter 2022/23
 - Projektbeschreibung, Stand: 25. 11.2022 (Wolfgang Breul) -
 
Gegenstand
Grundidee. Die Zuschüsse der Bundesregierung für BürgerInnen zur Abfederung der enorm gestiegenen Energiepreise konnten aufgrund der drängenden Zeit kaum sozial differenziert (nach Bedürftigkeit) ausgestaltet werden. Die Idee des Energiespendenfonds Saulheim ist es, auf Spendenbasis, diejenigen Saulheimer BürgerInnen, die eine solche  Unterstützung nicht dringend brauchen, um ganze oder anteilige Spende ihres Förderbetrags für einen diesen Fonds zu bitten, aus dessen Mitteln an bedürftige Familien, Alleinerziehende und Einzelpersonen unterstützt werden.
Zielgruppe. Da Bedürftige nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII („Sozialhilfe“) und ebenso „Aufstocker“ (teilweise Hilfen zum Lebensunterhalt) die Energiekosten grundsätzlich erstattet bekommen (sofern nicht „unwirtschaftliches“ Verhalten vorliegt)[1], wird der Fonds Familien und Personen, die knapp oberhalb dieser Einkommensgrenzen liegen und ihren Erstwohnsitz in Saulheim haben mit einem Heizkostenzuschuss unterstützen. Empfänger von Sozialleistungen mit Erstwohnsitz in Saulheim können einen Stromkostenzuschuss erhalten, der in Form von Lebensmittelgutscheinen für die örtlichen Supermärkte ausgezahlt wird, da diese nicht mit den Sozialleistungen verrechnet werden müssen.
 
Organisation
Basis. Der Energiespendenfonds ist ein kooperatives Vorhaben der vier im Ortsgemeinderat vertretenen Parteien und der drei Kirchengemeinden in Saulheim, er versteht sich als ein Projekt der gesamten Gemeinde Saulheim.
Administration. Da es nicht möglich war, in kurzer Zeit einen eigenen Rechtsträger (gemeinnütziger Verein, Stiftung) für dieses Vorhaben zu gründen, hat der Vorstand der Ev. Kirchengemeinde Nieder-Saulheim auf Anfrage beschlossen, die administrativen Aufgaben für den Energiespendenfonds zu übernehmen; die Kirchengemeinde darf grundsätzlich Spenden annehmen und verteilen. Die im Ortsgemeinderat vertreten politischen Parteien haben bei einer Sitzung des interfraktionellen Ausschusses am 3.11.2022 ihre Zustimmung signalisiert und je eineN VertreterIn und StellvertreterIn, in das Vergabegremium entsandt. Die Ev. Kirchengemeinde Nieder-Saulheim stellt das organisationelle und administrative Gerüst für den Spendenfonds. Das Leitungsgremium ist rechtlich als Ausschuss des Kirchenvorstands organisiert; Geschäftsordnung und Geschäftsführung wurden durch den Kirchenvorstand entschieden. Die Geschäftsordnung wahrt die Parität aller am Projekt beteiligten Organisationen. Das Konto des Fonds wird bei der Ev. Regionalsverwaltung Rheinhessen geführt und durch die Geschäftsführung verwaltet. Steuerbefreiende Bescheinigungen für die Spenden werden von der Ev. Kirchengemeinde Nieder-Saulheim ausgestellt.
Anträge. Einfach gestaltete Antragsformulare sind (in Kürze) über die Webseite der Gemeinde und der Kirchen sowie im Rathaus und in den Gemeindebüros verfügbar, Zuschuss-Anträge werden an das Büro der Ev. Kirchengemeine Nieder-Saulheim gerichtet, das die Anträge an den Geschäftsführer des Energiespendenausschusses weiterleitet, der sie auf Vollständigkeit prüft und ggf. weitere Angaben und Belege einzuholen sucht.
Leitungsgremium. Die Entscheidung über die Vergabe von Energiezuschüssen für Saulheimer BürgerInnen sowie weitere Entscheidungen im Kontext des Fonds erfolgen durch einen vom Vorstand der Ev. Kirchengemeinde eingesetzten Ausschuss (Energiespendenausschuss), dem je einE der von den Ortsgemeinderatsfraktionen oder den zugehörigen Ortsvereinen benannte Person und StellvertreterIn sowie je einE von der beiden evangelischen und der katholischen Kirchengemeinde benannte VertreterIn sowie je eine StellvertreterIn angehören sollen. Die StellvertreterIn wohnt den Ausschusssitzungen mit Stimmrecht nur bei, wenn der/die benannte VertreterIn verhindert ist. Die Zugehörigkeit zur ev. Kirche ist nicht Voraussetzung für die Ausschussmitgliedschaft; der Ausschuss bemüht sich darum, einEn VertreterIn der muslimischen Bevölkerung nachzuberufen. Nach Möglichkeit sollen die Angehörigen des Spendengremiums gute Ortskenntnis (Personenkenntnis) haben. Entscheidungen sollen einstimmig, mindestens aber mit Zweidrittel-Mehrheit, gefällt werden.
Das Gremium tagt mindestens in vierwöchigem Abstand, bei Bedarf 14tägig.

Verfahren
Kriterien und Nachweise. Anders als kommunale oder staatliche Instanzen unterliegt ein solcher Fonds nicht dem Maßstab einer rechtlich überprüfbaren sozialen Vergabepraxis. Der Ausschuss sieht sich aber verpflichtet – soweit mit vertretbarem administrativen Aufwand möglich, die Zuschüsse aus dem Fonds an Saulheimer BürgerInnen nach sozial begründeten, eindeutigen und einheitlichen Kriterien zu vergeben. In seiner ersten Sitzung am 21. Nov. hat das Leitungsgremium des Fonds Vergabekriterien beschlossen und nach Rücksprache mit dem Sozialamt des Kreises Alzey-Worms leicht modifiziert. Sie beinhalten:
  • Pro Haushaltsgemeinschaft mit Wohnsitz in Saulheim kann ein Heizkostenzuschuss von 300 € bezahlt werden.
  • Für jedes in der Haushaltsgemeinschaft lebende Kind oder pflegebedürftige Person wird der Betrag um 50 € aufgestockt.
  • Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII, auch „Aufstocker“  erhalten keinen Heizkostenzuschuss, weil ih­nen erhöhte Heizkosten mit ihren Sozialleistungen erstattet werden; sie können aber einen Stromkostenzuschuss von 100 € in Form von Lebensmittelgutscheinen erhalten.
  • Der Zuschuss wird auch im Winter 2024/2025 ausgezahlt.
Verschwiegenheit. Alle an der Prüfung der Anträge und an der Vergabe der Zuschüsse beteiligten Personen haben sich mit einer schriftlichen Erklärung zu strikter Verschwiegenheit über die Antragstellung – auch nach Ende des Energiespendenfonds – verpflichtet.
Antragstellung. Die Antragstellung soll so einfach wie möglich gehalten werden; es sollen erfragt/erbeten werden: a. Name und Adresse des Antragstellers; Erklärung, dass der erste Wohnsitz in Saulheim liegt. Namen, Alter, Pflegebedürftigkeit der im Haushalt lebenden Personen. Selbsterklärung über das monatliche Nettoeinkommen; ein Nachweis über den monatlichen Heizkostenabschlag entfällt für die Heizsaison.
Der Energiespendenfonds kann nur Energiekostenzuschüsse vergeben, sofern und solange Mittel im Energiespendenfonds vorhanden sind.
Dauer. Eine letztmalige Verlängerung des Spendenfonds bis zum 30.06.2025 ist vom Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Saulheim beschlossen. Über die Vergabe evtl. vorhandener Restmittel nach Ende des Fonds, z.B. für ein soziales oder ökologisches Vorhaben in Saulheim, entscheidet unter Berücksichtigung der Zweckbindung der Spenden der Energiespendenausschuss.
Rechnungsprüfung. Einnahmen und Ausgaben des Energiespendenfonds werden nach Abschluss der Arbeit dem Kirchenvorstand zur Prüfung vorgelegt. Sollten dabei gravierende Mängel zutage treten, verständigen sich die beteiligten Organisationen kurzfristig über das weitere Vorgehen. Der Energiespendenausschuss beendet seine Arbeit mit einem kurzen Schlussbericht über Einnahmen und Mittelverwendung an die beteiligten Organisationen.
 
[1]   Stromkosten sind in den Regelsätzen der Sozialleistungen derzeit pauschal mit nur 30 € mtl. enthalten.

 
 
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