Historischer Teil
Bereits vor 1789 war auch in Rheinhessen Kritik an der alten Feudalordnung laut geworden. Das System der Leibeigenschaft war reformbedürftig und die Untertanen begehrten auf. So wurden 1780 einigen Saulheimer Bürger, die gegen die Herrschaft der Adeligen rebelliert hatten, inhaftiert und erst auf Bitte des Schultheißes wieder frei gelassen.
Erst nach dem Ausbruch der Revolution in Frankreich erreichten die Auseinandersetzungen ihren Höhepunkt. Es muss zu einem Aufstand oder einer Revolte gekommen sein. 1792 wurden die Nieder-Saulheimer Sixt und Dotzauer als Haupträdelsführer verhaftet und zu lebenslänglichem Zuchthaus oder Schanzarbeit verurteilt, die Familie Walldorf wegen „den von deren Mitgliedern von jeher angezettelten Unruhen und beharrlichen Widersetzlichkeiten gegen alle herrschaftlichen Verfügungen aus dem Dorf gewiesen. Philipp Walldorf ist flüchtig. Die beiden anderen Mitschuldigen Bergmann und Hardt aber in Ansehung ihres sonstigen guten und gehorsamen Betragens mit einer kleinen Strafe belegt.“ Sixt und Dotzauer wurden 1794 von der Festung Ehrenbreitstein auf die Königsburg verlegt. Das Urteil an der Familie Walldorf wurde nicht mehr vollstreckt.
Bereits im Frühjahr 1792 drangen die französischen Revolutionsarmeen zum linken Rheinufer vor. In Rheinhessenfanden sie ein total zersplittertes Territorium, wie es im Reich wohl seinesgleichen suchte. Neben Kurmainz und anderen katholischen Besitzungen teilten sich allein 30 protestantische Landes- und Ortsherren das kleine Territorium. Angefangen bei dem pfälzischen Kurfürsten bis hin zum kleinen Ortsherren, der nur Anteile an verschiedenen kleinen Ganerbschaften hatte. Die Bewohner dieses Gebietes waren den französischen Ideen sehr aufgeschlossen. Der aufgestaute Ärger über die Herrschaft der Adeligen entlud sich, der Wunsch nach Freiheit und Mitbestimmung war vorhanden. Aber nicht zuletzt in kirchlichen Dingen erhoffte man sich Verbesserungen. Versprach doch das absolute Prinzip der Kultusfreiheit endlich zivilrechtliche und religiöse Gleichstellung der Religionen und Konfessionen und damit auch die Toleranz des Staates gegenüber religiösen Minderheiten. So wurde in früher reformierten Territorien lutherischer, in anderen Gegenden erstmals überhaupt protestantischer Gottesdienst möglich. So wunderte es nicht, dass sich unter den vielen Anhängern der Revolution nicht wenige protestantische Geistliche befanden.
Auf dem Lande bildeten sich konspirative Zirkel demokratisch gesinnter Bauern, de militärische oder politische Ereignisse kommentierten, neue Ideen aufnahmen oder eigene Aktionen planten. So ging die Errichtung eines Freiheitsbaumes in Nieder-Saulheim 1792 auf einen solchen Kreis zurück. Als Grund für die Pflanzung wurde angegeben: „Die Nieder-Saulheimer sind des seitherigen Despotismus müde.“
Bis Ende 1793 wurden in Rheinhessen und der Pfalz ca. 50 Freiheitsbäume aufgestellt. Damit stand in einem Fünftel der Orte das Zeichen für die angestrebte Ordnung und den Wunsch nach französischer Zugehörigkeit. Anfang Dezember 1792 wurde der Nieder-Saulheimer Schultheiß von den durch die Franzosen eingesetzten Verwaltung abgesetzt, weil er „gegen einheimische Patrioten und Franzosen gehetzt“ hatte. Damit die Neuwahl jedoch rechtmäßig vor sich ging, aber auch, um einen Erfolg im sinne der Jakobiner sicherzustellen, wurde der Prokurator Boost gesandt, der die Wahl überwachen sollte. Man befürchtete, dass nach dem Ende der alten Ordnung sich ein Zustand der Gesetzlosigkeit breitmachen könnte.
Mit dem vorläufigen Rückzug der Franzosen vom linken Rheinufer im Jahr 1793 nahmen die revolutionären Gedanken jedoch kein Ende. 1794 schreibt Horneck aus Barnberg an die Oberrheinische Reichsritterschaft: „Es ist höchste Zeit, dass dem verderblichen Übel ohne Verzug Einhalt geboten wird und die rebellischen Untertanen in Nieder-Saulheim zu Gehorsam gebracht werden.“
1795 kehrten die Franzosen nach Nieder-Saulheim zurück. Hierbei zeigte sich auch die kirchenfeindliche Seite der Revolution, die ihren Höhepunkt mit dem Ende der Schreckensherrschaft in Frankreich allerdings schon hinter sich hatte. Wie in Frankfurt, wo Kirchen entheiligt und zum Teil in Viehställe umgewandelt worden waren, wurde in der Nieder-Saulheimer reformierten Kirche durch die französischen Truppen ein Spital eingerichtet, wodurch das Gotteshaus beschädigt wurde. Von den Franzosen wurde im gleichen Jahr ein Municipal, eine Art Ortsvorsteher, namens Dotzauer und als Maire (Bürgermeister) für Ober- und Nieder-Saulheim ein Angehöriger der Familie Walldorf, die nach dem Willen der damaligen Ganerben seit 1792 gar nicht mehr im Ort sein sollte, eingesetzt.
Nachdem die Revolutionstruppen zwar 1796 wider das linke Rheinufer besetzt hatten, gelang es ihnen trotzdem nicht, die Festung Mainz zu erobern. Im Frieden von Campo Formio (1796) jedoch trat Österreich Napoleon das gesamte linke Rheinufer ab. Das Gebiet erhielt eine eigen Administration und wurde am 23. Januar 1798 in vier Departements unterteilt, wobei das heutige Rheinhessen in das Gebiet des Donnersberg-Departements fiel.
Am 26. März 1798 erließ Generalkommissar Rudler für das besetzte Gebiet den Beschluss über die „Abschaffung lehensherrschaftlicher Rechte“, womit die ländliche Bevölkerung von allen Pflichten gegenüber ihren Grundherren befreit wurde.
Die Kirche sollte aus ihrer bisherigen Stellung verdrängt werden und wurde in ihren Rechten entscheidend eingeschränkt:
- die bis dahin im Besitz der Pfarrämter befindlichen Kirchenbücher mussten auf den Bürgermeistereien abgeliefert werden, Geburts-, Heirats- und Sterberegister wurden künftig dort geführt.
- Am 27. Mai 1798 wurden alle kirchlichen Zeremonien außerhalb der Kirche verboten: Bei der Bestattung kein Geistlicher mehr anwesend sein, Prozessionen und schon allein das Tragen des Talars außerhalb der Kirche mussten unterbleiben.
Gerade aber diese letzte Maßnahme rief bei der Bevölkerung den größten Unwillen hervor, denn traditionelle Feste wie Kirchweih, Martins- und Peter- und Paulstag sollten entfallen, der gesamte tägliche Arbeitsrhythmus sich ändern. Hervorzuheben sind deshalb auch die Erbes-Büdesheimer, die sich mit großer Gleichgültigkeit über die Einführung des Revolutionskalenders hinwegsetzten und ihre Kirchweih trotz ausdrücklichem Verbot an dem bisherigen Termin, einem nicht mit der Dekade zusammenfallenden Sonntag, weiterhin feierten.
Auch in Alzey kehrte man noch ein Jahr nach der Verordnung die Straße am Vorabend der christlichen Sonn- und Feiertage und nicht am Vorabend der Dekade. So machte diese Maßnahme mehr Feinde als treue Anhänger der Revolution, weshalb sie 1806 wieder außer Kraft gesetzt wurde.
Von Bedeutung war jedoch die Zerschlagung der kirchlichen Organisation. In Rheinhessen bestanden bis dahin 30 evangelische Territorialkirche, von den Pfarreien gehörten 82 zu Kurpfalz, 9 zur „Wild- und Rheingrafenschaft (auch Ober-Saulheim), 7 zur „Grafschaft Falkenstein“ und die restlichen 42 zu 27 weiteren Territorialkirchen. Davon bildeten die vier ganerbenschaftlichen Orte Nieder-Saulheim, Bechtolsheim, Mommenheim und Schornsheim eigenständige Territorialkirchen.
Bestehende Kirchenordnungen und Patronatsrechte wurden außer Kraft gesetzt. Die Gemeinden mussten ihre Pfarrer selbst wählen, die Wahl aber von staatlicher Seite bestätigen lassen.Die Pfarrer indes waren völlig auf sich selbst gestellt. Sie erhielten keine dienstlichen Anordnungen, aber auch ihre Pfarrbesoldung entfiel. Wenn ihnen die Gemeinde nicht einige Grundstücke aus dem Pfarrgut überließ, mussten sie sich einen anderen Nebenverdienst suchen.
Dieser Zustand des Chaos dauerte von 1978 bis zur staatlichen Neuordnung des protestantischen Kirchenwesens im Jahr 1802. Im Zuge dieser Neuordnung wurde erstmals das bis heute erhaltene Prinzip der festen Pfarrerbesoldung eingeführt. In vielen Punkten erreichte man eine Annäherung zwischen den beiden protestantischen Konfessionen, wenn auch der Wunsch nach einer gemeinsamen Organisation noch nicht verwirklicht wurde.
Nach dem Abzug der napoleonischen Truppen im Jahr 1814 kamen die linksrheinischen Gebiete rechts der Mosel zunächst unter eine bayerisch-österreichische Verwaltung. Nachdem die größten Teile jedoch schon im April 1816 als Kriegsentschädigung abgetreten waren, wurden die übrig gebliebenen Teile des Donnersberg-Departements durch den am 30. Juni 1816 in Frankfurt am Main geschlossenen Staatsvertrag zwischen dem Kaiser von Österreich, dem König von Preußen und dem Großherzog von Hessen als spätere Provinz Rheinhessen dem Großherzogtum Hessen eingegliedert.
Quelle: „Wo wir uns Versammeln“ von 1986
hrsg. von Gerd Keim und Dieter Stadler