Die Aufhebung der Religionsgemeinschaft - evki-saulheim.de

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Historischer Teil
Bereits im Jahr 1839 erwog der evangelische Kirchenvorstand, mit dem Neubau einer Kirche zu beginnen. Das vorhandene Kirchlein empfand man zwar als zu klein und vom Aussehen  her geschmacklos, doch entschloss man sich Ende des Jahres auf Anraten Bürgermeister Neebs dazu, den Bau auf bessere Zeiten zu verschieben. Durch die Anbringung einer Empore hoffte man, der wachsenden Gemeinde genügend Platz bieten zu können. Der Gedanke an eine neue Kirche war geboren und wurde bei den folgenden Auseinandersetzungen immer wieder ins Spiel gebracht. Am 8. Mai 1840 stellte der Evangelische Kirchenvorstand einen Antrag an das Innenministerium, worin er um die Aufhebung der Schul- und Religionsgemeinschaft mit den Katholiken bat. Da beide Konfessionen ihre eigenen Gottesdiensträume, Pfarrhäuser und Schulen hatten, war die Notwendigkeit dieser Gemeinschaft aufgehoben.
Die alte Kirche war seit längerem abgebrochen. Nur der Chor stand noch, durch Balken und Haken mühsam zusammengehalten, das Dach so beschädigt, dass kein Dachdecker es mehr zu betreten wagte.
Wegen der Aufteilung der gemeinsamen Güter schlug man folgendes vor: Das gemeinsame Schulhaus auf dem Kirchhof, das nur noch von einem Lehrer bewohnt wurde, sollte versteigert werden und der Erlös geteilt werden. Ebenso die auf dem Speicher im Rathaus befindlichen beiden Glocken, die Turmuhr und die Orgel, deren Holzwerk mit der Zeit vom Wurm zerfressen würde. Dem gemeinsamen Chor gelte es – sobald wie möglich – abzureißen, da eine „Gefährdung der Menschheit“ bestehe und die Ruine mit dem umliegenden Schutt inmitten des Ortes eine „Beleidigung für das Auge“ darstelle.
Mit der Aufhebung der Gemeinschaft hoffte man, die in der Gemeinde stehende Verbitterung und Feindseligkeit zwischen den Konfessionen aufzuheben, indem man den Grund für die fortwährenden Streitigkeiten beseitigte. So schnell kam es aber nicht zu einer Einigung. Die katholische Gemeinde beharrte auf einem alleinigen Besitzanspruch am noch stehenden Chor. Bei den anderen Punkten zeigte sie sich zwar einverstanden, machte aber eine vertragliche Festlegung darüber von der Klärung der Chorfrage abhängig. Schließlich ging die Sache sogar so weit, dass die Katholiken mit einem Prozess drohten, falls der Evangelische Kirchenvorstand auf seiner Forderung bestehen bleibe. Gegenüber dem Kreisrat in Alzey, der in dieser Sache schon des Öfteren konsultiert worden war, erklärten die Evangelischen daraufhin ihren Verzicht am Chor, „da sich wegen einer Ruine, einem Haufen Bauholz und Schieferziegelsteinen kein Prozess lohne und man um des lieben Friedens willen hoffe, die Teilung der Güter voran zu bringen“.
Wer nun glaubte, die Sache habe so ein Ende gefunden, musste sich getäuscht sehen. Plötzlich entstanden Probleme bei der Teilung des Kirchplatzes, den man zunächst in eine westliche und östliche Hälfte geteilt hatte. Beide Gemeinden beanspruchten aber, nachdem man sich zunächst einig gewesen war, die westliche Hälfte des Platzes. Die Evangelischen wollten sich einen günstigen Platz für den schon damals absehbaren Kirchenneubau freihalten, wobei der westliche Platz für die voraussichtliche Größe nötig war. Die katholische Seite argumentierte, dass der östliche Teil ja neben dem Schulhaus, das bei der Versteigerung von den Evangelischen erworben worden war, liege. Da sowieso ein Neubau des Schulhauses geplant war, sei dieser Platz für die Evangelischen ideal. So kam es, dass man sich 1845 immer noch nicht einigen konnte, Die Orgel hatte man aber bereits 1844 verkauft, der Gemeinde, die Ansprüche erhob, vorerst die beiden Glocken überlassen. 1846 trat dann doch eine Wende ein. Der katholische Pfarrer machte den Vorschlag den Platz in eine Nord- und Südhälfte zu teilen. 1847 überlegte man, der Partei mit der kleineren Hälfte eine Entschädigung auszuzahlen. Im Jahr darauf begann man den Platz von Schutt zu befreien. Es dauerte aber noch zwei Jahre, bis die Angelegenheit endlich beigelegt war.

 
Quelle: „Wo wir uns Versammeln“ von 1986
 
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